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Nachtfluggenehmigung wird ausgelegt - Klage vorbereitet
Auch die Stadt Essen hat gerichtliche Schritte angekündigt

Essen-Kettwig • 17.12.2005

In der Ausgabe der NRZ und WAZ vom 15.12. kündigt das Verkehrsministerium Düsseldorf die Genehmigung für mehr Nachtflüge über Essen an. Die Genehmigung erlaubt mehr Flugbewegungen pro Stunde; insbesondere nach 22 Uhr sind jetzt bis zu 45 anstatt bisher 15 Überflüge möglich. Die Genehmigung wird im Rathaus und im Rathaus Kettwig bis zum 9.1.06 ausgelegt und kann im Internet heruntergeladen werden (www.mbv.nrw.de/Dokumente).

Eine schlüssige Begründung der Ausweitung erhält die Genehmigung nicht. Der Verein "Bürger gegen Fluglärm"bewertet die Begründung der Genehmigung als unzureichend. Auch der Rat der Stadt Essen hat angekündigt gerichtlich gegen die Genehmigung vorzugehen.

Kurz nach Bekanntgabe der Genehmigung hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) vergangene Woche überraschend eine neue Abflugroute für Essen, Mülheim, Oberhausen und Duisburg vorgestellt. Die Änderungen der Abflugrouten wird mit der Entflechtung "der gestiegenen Anzahl" von an- und abfliegenen Flugbewegungen begründet.

Die Begründung weckt den Verdacht, dass diese Erkenntnis bereits VOR der neuen Betriebsgenehmigung hätte bekannt sein müssen, aber trotzdem NICHT in die Kapazitäts- und Risikoberechnungen eingeflossen ist. In diesem Fall wären die Gutachten falsch und die Betriebsgenehmigung unter falschen Voraussetzungen erteilt worden. Andernfalls ließe sich die Kompetenz der DFS in Frage stellen. Keine der Möglichkeiten kann den Eindruck vermitteln, dass über die zusätzliche Lärmbelastung für die Betroffenen professionell beraten und entschieden wird.

Herr Peil, Vertreter der Stadt Essen in der Fluglärmkommission, weißt darauf hin, dass die Stadt Essen in einer Klage nur die Interessen der Kommune vertreten kann. Für die Bürger bestehen höhere Erfolgsaussichten. Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" koordiniert daher eine Sammelklage, der sich alle Betroffenen bis Mitte Januar anschließen können. Christoph Lange, 1.Vorsitzender des Vereins, optimiert die Vorgehensweise: "Zur Unterstützung der Sammelklage ist es vorteilhaft über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Alle anderen Betroffenen bittet der Verein zur Finanzierung der Klage um abzugsfähige Spenden. Außerdem besteht die Möglichkeit für 20 Euro Familien-Jahresbeitrag dem gemeinnützigen Verein beizutreten." - bürger gegen fluglärm

Kontakt:

Bürger gegen Fluglärm e.V.
www.BürgerGegenFluglärm.de
Christoph Lange, 1. Vorsitzender, Tel. 02159-2367, info@buergergegenfluglaerm.de Tilo Stadtkowitz, Tel. 02054 920392, kettwig@buergergegenfluglaerm.de Spendenkonto 100 80 85, Commerzbank BLZ 32040024 Vereinsbeitrag 20 Euro im Jahr pro Familie

Weitere Informationen zum Thema finden Sie über die Links in der rechten Info-Spalte oder direkt auf der Webseite der Bürger gegen Fluglärm.

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